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108/1994/§6

Ein Video im Rahmen von "Geschlecht Macht Pflege"

still

bedingt durch gesetzliche regelungen und wirtschaftliche erwägungen ist in pflegeheimen die anzahl der pflegenden personen pro gepflegter person beschränkt. dadurch ist natürlich die zeit, die einer gepflegten person gewidmet werden kann, begrenzt. daraus ergibt sich, dass der tagesablauf in einem pflegeheim besonders stark einer monotonie unterliegt, da gewisse kulturbedingte fixzeiten (frühstück/mittagessen/abendessen) eingehalten werden müssen, und der eigentliche pflegeprozess in diese fixe zeitstruktur eingepasst wird. die primäre (physische) grundpflege an sich ist beschränkt auf einige wenige tätigkeiten (hygiene, (um)lagerung, inkontinenzversorgung), die einen beträchtlichen teil der zur verfügung stehenden zeit in anspruch nehmen. diese werden zur gesetzlichen absicherung vom pflegepersonal im sogenannten durchführungsnachweis dokumentiert. durch die monotonie kommt es zu andauernden maschinellen abläufen auf seiten des pflegepersonals, deren klimax im schnellen, rein motorischen ausfüllen des durchführungsnachweises erreicht wird. dazu steht der tagesablauf der zur passivität verurteilten pfleglinge im krassen widerspruch. - zum film: der film erzählt diese monotonie über den zeitraum von einer woche aus beiden perspektiven. aus pflegling-sicht wird der blick ins leere sichtbar, indem 20 sekunden lang aus der "typischen" perspektive einer gepflegten eine weiße zimmerdecke abgefilmt wird. dem gegenüber wird für 20 sekunden das schnelle ausfüllen des durchführungsnachweises durch das pflegepersonal in einer großaufnahmen der ausfüllenden hand gestellt. dieser szenenwechsel erfolgt siebenmal (eine woche lang), wobei sich nur das datum in den neuausgefüllten spalten des durchführungsnachweises ändert.


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